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Wohnung auflösen für die Weltreise
🏠 Schritt 03 von 11

Job, Auto & Wohnung –
der schwierigste Schritt

12 Min. Lesezeit Fabienne & Marc Mai 2026 🇨🇭 Schweizer Perspektive

Das ist der Teil der Weltreise-Planung, den die meisten am längsten vor sich herschieben. Verständlich – denn hier wird es wirklich real. Solange man noch einen Job, eine Wohnung und ein Auto hat, ist die Reise ein schöner Traum. Sobald das alles weg ist, gibt es kein Zurück mehr.

Wir haben diese Entscheidungen alle getroffen – und möchten dir zeigen, was uns dabei geholfen hat, wie wir gerechnet haben, und was wir rückblickend anders machen würden.

Der Moment, in dem ich meine Kündigung einreichte, war der gruseligste und gleichzeitig befreiendste Moment des ganzen Planungsprozesses. Danach fühlte sich alles echter an.

— Marc, Solothurn

Job: Kündigen oder Sabbatical?

Die erste und oft schwerste Entscheidung. Beides hat seine Berechtigung – aber die richtige Antwort hängt stark davon ab, wie lange du reisen willst und wie dein Arbeitgeber tickt.

Wenn möglich: unsere Empfehlung
Sabbatical
Unbezahlte Auszeit, Job bleibt erhalten
  • Job wartet bei Rückkehr
  • Psychologische Sicherheit unterwegs
  • Kein Loch im Lebenslauf
  • Sozialversicherungen laufen weiter
  • Einfacher Wiedereinstieg
  • Nicht jeder Arbeitgeber stimmt zu
  • Oft auf 3–12 Monate limitiert
  • Psychologisch schwieriger «loszulassen»
Ideal für alle, die max. 12 Monate reisen wollen.
Kündigung
Vollständige Freiheit, klarer Schnitt
  • Maximale Freiheit, kein fixer Rückkehrtermin
  • Mental einfacher, «alles hinter sich lassen»
  • Neue Jobchancen nach der Rückkehr möglich
  • ALV-Sperrfrist bis 60 Tage (Schweiz)
  • Kein garantierter Job bei Rückkehr
  • Pensionskasse: Freizügigkeitskonto nötig
  • Muss beim RAV angemeldet werden
Richtig für Open-End-Reisen und mutige Neuanfänge.
⚠️
ALV-Sperrfrist bei Eigenkündigung in der Schweiz
Wer selbst kündigt, erhält ALV-Leistungen erst nach einer Sperrfrist von 1–60 Tagen (je nach Kanton und Begründung). Trotzdem: sofort beim RAV anmelden – am ersten Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist. Die Frist läuft ab Abmeldetermin, nicht ab Anmeldedatum. Wer sich zu spät meldet, verliert Leistungen.
💡
Tipp: Sabbatical anfragen – auch ohne Anspruch
Viele Arbeitnehmer fragen nie nach einem Sabbatical, weil sie «nein» erwarten. Die Realität: Viele Arbeitgeber bewilligen es, wenn man früh genug fragt (mindestens 6 Monate vor Start) und einen guten Übergabeplan hat. Das Schlimmste, was passieren kann, ist ein Nein – und dann kündigt man eben. Fragen kostet nichts.
Büro verlassen für die Weltreise
Das Büro zu verlassen ist der mutigste Schritt – und der befreiendste.
Neue Freiheit nach der Kündigung
Danach: Volle Konzentration auf das, was wirklich wichtig ist.

Wohnung: Auflösen oder untervermieten?

Für die meisten die emotionalste Entscheidung. Die Wohnung ist Heimat, Sicherheit, Gewohnheit. Aber sie ist auch teuer – und dieses Geld fehlt auf der Reise.

Was wir gemacht haben
Wohnung auflösen
Kündigen, verkaufen, loslassen
  • Keine laufenden Mietkosten
  • Vollständige finanzielle Freiheit
  • Zwingt zum echten Loslassen (gut!)
  • Möbel verkaufen bringt Geld fürs Budget
  • Wohnungssuche nach Rückkehr nötig
  • Schweizer Wohnungsmarkt ist eng
  • Emotionaler Abschied
Finanziell fast immer die bessere Wahl bei >6 Monaten.
Untervermieten
Wohnung behalten, Mieter einziehen
  • Wohnung wartet bei Rückkehr
  • Mieteinnahmen decken ggf. laufende Kosten
  • Psych. Sicherheit: «Heimathafen»
  • Vermieter muss zustimmen (nicht immer möglich)
  • Verwaltungsaufwand von unterwegs
  • Oft bleibt ein Differenzbetrag zu zahlen
  • Was wenn Mieter nicht auszieht?
Sinnvoll bei kurzen Reisen oder sehr günstiger Wohnung.
🧮
Fabienne's Rechnung: Die Zahlen die alles entschieden
Unsere Miete in Solothurn: 1'850 CHF/Monat. Über 14 Monate Reise wären das 25'900 CHF – mehr als unser gesamtes Reisebudget für zwei Personen. Als wir das so aufgeschrieben haben, war die Entscheidung klar. Wir lösten auf, verkauften was wir konnten, und das Ergebnis war: mehr Geld für die Reise, weniger Sorgen unterwegs.
Szenario Kosten über 12 Monate
Wohnung behalten (1'850 CHF/Monat) 22'200 CHF
Untervermieten (Differenz ~400 CHF/Monat) 4'800 CHF
Wohnung auflösen + Lagerraum (80 CHF/Monat) 960 CHF
Ersparnis: Auflösen vs. Behalten ~ 21'000 CHF
Wohnung auflösen und Möbel verkaufen
Verkaufen, verschenken, entsorgen – der Prozess dauert länger als gedacht. Früh beginnen.

Auto: Verkaufen, abmelden oder einlagern?

Das Auto ist nach der Wohnung der grösste laufende Kostenblock für ein Jahr Abwesenheit. Die Rechnung ist oft eindeutig.

🚗
Unsere klare Empfehlung
Bei Reisen über 6 Monate: Verkauf das Auto. Haftpflichtversicherung (~800 CHF/Jahr), Kaskoversicherung (~500–1'200 CHF/Jahr), Fahrzeugsteuer (~400 CHF/Jahr) und allfälliger Parkplatz (~150 CHF/Monat) ergeben schnell 3'500–5'000 CHF pro Jahr für ein komplett ungenutztes Fahrzeug. Der Erlös gehört ins Reisebudget.
Option Kosten pro Jahr
Auto behalten + Vollkasko + Steuer + Parkplatz 3'500–5'000 CHF
Auto abmelden (nur Haftpflicht bleibt) 800–1'200 CHF
Auto verkaufen 0 CHF + Erlös
📋
Auto abmelden in der Schweiz
Wer das Auto nicht verkaufen will, kann es beim Strassenverkehrsamt abmelden (Kontrollschilder abgeben). Die Haftpflichtversicherung läuft minimal weiter, Kasko und Steuer entfallen. Bei Rückkehr einfach wieder anmelden. Achtung: Einige Versicherungen kündigen bei langer Inaktivität – Konditionen prüfen.

Schweizer Besonderheiten: AHV, KVG, Steuern

Wer aus der Schweiz auswandert oder sich längere Zeit im Ausland aufhält, muss mehrere administrative Punkte klären, die es so in anderen Ländern nicht gibt.

KVG sistieren – Krankenversicherung pausieren

Wer sich aus der Schweiz abmeldet oder länger als 3 Monate am Stück im Ausland ist, kann die obligatorische Krankenkasse (KVG) sistieren – also pausieren. Das spart die monatliche Prämie (typischerweise 400–600 CHF/Monat), bedeutet aber: du brauchst gleichzeitig eine Auslandskrankenversicherung.

🏥
KVG-Sistierung beantragen
Das Gesuch wird beim zuständigen Kantonalen Amt (nicht beim Versicherer!) eingereicht. Benötigte Unterlagen: Abmeldebestätigung der Gemeinde, Nachweis über Auslandskrankenversicherung. Frist: Spätestens beim Abmeldezeitpunkt stellen. → Alles zur KVG und Auslandskrankenversicherung in Schritt 05

AHV und Pensionskasse

Wer kündigt, verlässt automatisch die Pensionskasse des Arbeitgebers. Das angesparte Kapital muss auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen werden. Wichtig: Nicht auszahlen lassen – das Kapital ist im Freizügigkeitskonto steuerfrei und läuft weiter. Bei Selbstständigkeit oder Rückkehr in die Schweiz kann es später wieder eingebracht werden.

🚨
Pensionskasse NICHT bar auszahlen lassen
Eine Barauszahlung ist zwar möglich (unter bestimmten Bedingungen), aber fast nie sinnvoll: Sie ist steuerpflichtig, und das Kapital fehlt später bei der Rente. Freizügigkeitskonto eröffnen (z.B. bei VIAC, finpension oder klassischen Schweizer Banken) – das Geld ist sicher und wartet auf die Rückkehr.

Abmeldung Wohnsitz

Wer die Schweiz definitiv verlässt, meldet sich beim Einwohneramt ab. Das hat Konsequenzen: keine Schweizer Steuerpflicht mehr (positiv), aber auch kein Zugriff auf staatliche Leistungen. Wer sich nicht abmeldet (z.B. bei Freunden oder Eltern bleibt gemeldet), behält die Steuerpflicht und KVG-Pflicht. Beides hat Vor- und Nachteile – abwägen.

Thema Was du tun musst
KVG (Krankenkasse) Sistierung beim Kanton beantragen, Auslandskrankenversicherung abschliessen
Pensionskasse Freizügigkeitskonto eröffnen, Kapital übertragen
AHV bei Kündigung Als Nichterwerbstätiger ggf. freiwillig weiter einzahlen
Wohnsitz-Abmeldung Einwohneramt, Postadresse bei Familie oder Postfach
Bankkonto Mindestens ein Schweizer Konto unbedingt behalten
Steuern Letztes Jahr in der Schweiz vollständig abrechnen

Wann muss was erledigt sein?

Die grösste Gefahr: alles auf die letzten Wochen verschieben. Viele dieser Dinge brauchen Vorlaufzeit – Kündigungsfristen, Amtsgänge, Wohnungsübergaben. Hier unser empfohlener Zeitplan rückwärts vom Abflug:

📅
Zeitplan rückwärts vom Abflug
12 Monate vorher: Sabbatical-Anfrage beim Arbeitgeber stellen
9 Monate vorher: Wohnungskündigung einreichen (auf Termin achten!)
6 Monate vorher: Möbel und Auto inserieren, Sachen verkaufen beginnen
3 Monate vorher: KVG-Sistierungsgesuch vorbereiten, Freizügigkeitskonto eröffnen
1 Monat vorher: Abmeldung Einwohneramt, Bankkonten bereinigen, Postadresse einrichten
Abflugtag: Schlüsselübergabe, letztes Auto abmelden / übergeben

Die grosse Checkliste

Job

Wohnung

Auto

Schweizer Administratives

Häufige Fragen

F+M
Fabienne & Marc
WirWeitWeg · Solothurn, Schweiz
Wir sind ein Paar aus Solothurn, das am 30. Juni 2026 zu einer Open-End-Weltreise aufbricht. Wir haben all diese Entscheidungen selbst getroffen – und schreiben ehrlich darüber, wie es sich angefühlt hat.