Das ist der Teil der Weltreise-Planung, den die meisten am längsten vor sich herschieben. Verständlich – denn hier wird es wirklich real. Solange man noch einen Job, eine Wohnung und ein Auto hat, ist die Reise ein schöner Traum. Sobald das alles weg ist, gibt es kein Zurück mehr.
Wir haben diese Entscheidungen alle getroffen – und möchten dir zeigen, was uns dabei geholfen hat, wie wir gerechnet haben, und was wir rückblickend anders machen würden.
Der Moment, in dem ich meine Kündigung einreichte, war der gruseligste und gleichzeitig befreiendste Moment des ganzen Planungsprozesses. Danach fühlte sich alles echter an.
— Marc, SolothurnJob: Kündigen oder Sabbatical?
Die erste und oft schwerste Entscheidung. Beides hat seine Berechtigung – aber die richtige Antwort hängt stark davon ab, wie lange du reisen willst und wie dein Arbeitgeber tickt.
- Job wartet bei Rückkehr
- Psychologische Sicherheit unterwegs
- Kein Loch im Lebenslauf
- Sozialversicherungen laufen weiter
- Einfacher Wiedereinstieg
- Nicht jeder Arbeitgeber stimmt zu
- Oft auf 3–12 Monate limitiert
- Psychologisch schwieriger «loszulassen»
- Maximale Freiheit, kein fixer Rückkehrtermin
- Mental einfacher, «alles hinter sich lassen»
- Neue Jobchancen nach der Rückkehr möglich
- ALV-Sperrfrist bis 60 Tage (Schweiz)
- Kein garantierter Job bei Rückkehr
- Pensionskasse: Freizügigkeitskonto nötig
- Muss beim RAV angemeldet werden
Wohnung: Auflösen oder untervermieten?
Für die meisten die emotionalste Entscheidung. Die Wohnung ist Heimat, Sicherheit, Gewohnheit. Aber sie ist auch teuer – und dieses Geld fehlt auf der Reise.
- Keine laufenden Mietkosten
- Vollständige finanzielle Freiheit
- Zwingt zum echten Loslassen (gut!)
- Möbel verkaufen bringt Geld fürs Budget
- Wohnungssuche nach Rückkehr nötig
- Schweizer Wohnungsmarkt ist eng
- Emotionaler Abschied
- Wohnung wartet bei Rückkehr
- Mieteinnahmen decken ggf. laufende Kosten
- Psych. Sicherheit: «Heimathafen»
- Vermieter muss zustimmen (nicht immer möglich)
- Verwaltungsaufwand von unterwegs
- Oft bleibt ein Differenzbetrag zu zahlen
- Was wenn Mieter nicht auszieht?
| Szenario | Kosten über 12 Monate |
|---|---|
| Wohnung behalten (1'850 CHF/Monat) | 22'200 CHF |
| Untervermieten (Differenz ~400 CHF/Monat) | 4'800 CHF |
| Wohnung auflösen + Lagerraum (80 CHF/Monat) | 960 CHF |
| Ersparnis: Auflösen vs. Behalten | ~ 21'000 CHF |
Auto: Verkaufen, abmelden oder einlagern?
Das Auto ist nach der Wohnung der grösste laufende Kostenblock für ein Jahr Abwesenheit. Die Rechnung ist oft eindeutig.
| Option | Kosten pro Jahr |
|---|---|
| Auto behalten + Vollkasko + Steuer + Parkplatz | 3'500–5'000 CHF |
| Auto abmelden (nur Haftpflicht bleibt) | 800–1'200 CHF |
| Auto verkaufen | 0 CHF + Erlös |
Schweizer Besonderheiten: AHV, KVG, Steuern
Wer aus der Schweiz auswandert oder sich längere Zeit im Ausland aufhält, muss mehrere administrative Punkte klären, die es so in anderen Ländern nicht gibt.
KVG sistieren – Krankenversicherung pausieren
Wer sich aus der Schweiz abmeldet oder länger als 3 Monate am Stück im Ausland ist, kann die obligatorische Krankenkasse (KVG) sistieren – also pausieren. Das spart die monatliche Prämie (typischerweise 400–600 CHF/Monat), bedeutet aber: du brauchst gleichzeitig eine Auslandskrankenversicherung.
AHV und Pensionskasse
Wer kündigt, verlässt automatisch die Pensionskasse des Arbeitgebers. Das angesparte Kapital muss auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen werden. Wichtig: Nicht auszahlen lassen – das Kapital ist im Freizügigkeitskonto steuerfrei und läuft weiter. Bei Selbstständigkeit oder Rückkehr in die Schweiz kann es später wieder eingebracht werden.
Abmeldung Wohnsitz
Wer die Schweiz definitiv verlässt, meldet sich beim Einwohneramt ab. Das hat Konsequenzen: keine Schweizer Steuerpflicht mehr (positiv), aber auch kein Zugriff auf staatliche Leistungen. Wer sich nicht abmeldet (z.B. bei Freunden oder Eltern bleibt gemeldet), behält die Steuerpflicht und KVG-Pflicht. Beides hat Vor- und Nachteile – abwägen.
| Thema | Was du tun musst |
|---|---|
| KVG (Krankenkasse) | Sistierung beim Kanton beantragen, Auslandskrankenversicherung abschliessen |
| Pensionskasse | Freizügigkeitskonto eröffnen, Kapital übertragen |
| AHV bei Kündigung | Als Nichterwerbstätiger ggf. freiwillig weiter einzahlen |
| Wohnsitz-Abmeldung | Einwohneramt, Postadresse bei Familie oder Postfach |
| Bankkonto | Mindestens ein Schweizer Konto unbedingt behalten |
| Steuern | Letztes Jahr in der Schweiz vollständig abrechnen |
Wann muss was erledigt sein?
Die grösste Gefahr: alles auf die letzten Wochen verschieben. Viele dieser Dinge brauchen Vorlaufzeit – Kündigungsfristen, Amtsgänge, Wohnungsübergaben. Hier unser empfohlener Zeitplan rückwärts vom Abflug:
9 Monate vorher: Wohnungskündigung einreichen (auf Termin achten!)
6 Monate vorher: Möbel und Auto inserieren, Sachen verkaufen beginnen
3 Monate vorher: KVG-Sistierungsgesuch vorbereiten, Freizügigkeitskonto eröffnen
1 Monat vorher: Abmeldung Einwohneramt, Bankkonten bereinigen, Postadresse einrichten
Abflugtag: Schlüsselübergabe, letztes Auto abmelden / übergeben
Die grosse Checkliste
Job
- Sabbatical anfragen – mindestens 6 Monate vor Start, mit konkretem Plan
- Bei Kündigung: Kündigungsfrist beachten (CH: meist 1–3 Monate, je nach Dienstjahren)
- Arbeitszeugnis rechtzeitig anfordern
- RAV-Anmeldung am ersten Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist
- Pensionskasse: Freizügigkeitskonto eröffnen und Kapital überweisen lassen
- AHV-Situation klären (freiwillige Weiterversicherung prüfen)
Wohnung
- Mietkündigung einreichen – auf den richtigen Termin achten (oft 3 Monate im Voraus)
- Inventar aufnehmen: Was wird verkauft, verschenkt, eingelagert?
- Verkaufskampagne starten: Ricardo, Tutti, Facebook Marketplace, Nachbarn
- Lagerraum organisieren (falls nötig) – Preise vergleichen
- Abmeldung beim Einwohneramt
- Neue Postadresse einrichten (bei Familie oder Postfach)
- Alle Abonnemente und Mitgliedschaften kündigen
- Wohnungsübergabe und Schlüsselabgabe koordinieren
Auto
- Verkaufspreis ermitteln: autoscout24.ch, tutti.ch für realistische Schätzung
- Auto inserieren – frühzeitig, ca. 2–3 Monate vor Abflug
- Bei Verkauf: Strassenverkehrsamt informieren, Versicherung kündigen
- Bei Abmeldung: Kontrollschilder abgeben, Versicherung anpassen
Schweizer Administratives
- KVG-Sistierungsgesuch stellen (beim zuständigen Kanton)
- Auslandskrankenversicherung abschliessen und aktivieren
- Mindestens ein Schweizer Bankkonto behalten
- Letzte Steuererklärung in der Schweiz einreichen
- Wichtige Dokumente digitalisieren (Pass, ID, Versicherungspolicen)
- Notfallkontakte und Vollmachten regeln (für jemanden in der Schweiz)
Häufige Fragen
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Soll ich für die Weltreise kündigen oder ein Sabbatical nehmen? ▾Wenn dein Arbeitgeber es bewilligt: fast immer Sabbatical. Du behältst deinen Job, hast psychologische Sicherheit und kannst ohne Druck zurückkehren. Wer kündigt, hat mehr Freiheit bei der Reisedauer – muss aber die ALV-Sperrfrist von bis zu 60 Tagen und die Jobsuche nach der Rückkehr einkalkulieren.
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Was passiert mit der ALV bei Eigenkündigung in der Schweiz? ▾Bei selbst gewählter Kündigung verhängt die Arbeitslosenkasse eine Sperrfrist von bis zu 60 Tagen – in dieser Zeit gibt es keine Leistungen. Trotzdem: sofort am ersten Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist beim RAV anmelden, auch wenn du auf Reisen bist. Die Sperrfrist läuft ab Anmeldedatum, nicht ab dem Moment, wo du wieder arbeitssuchend bist.
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Soll ich die Wohnung für die Weltreise auflösen oder untervermieten? ▾Bei Reisen über 6 Monate: fast immer auflösen. Eine Miete von 1'800 CHF/Monat über 12 Monate ist mehr als ein komplettes Jahres-Reisebudget. Der einzige echte Nachteil ist die Wohnungssuche nach der Rückkehr – auf dem Schweizer Markt schwierig, aber lösbar. Untervermieten lohnt sich nur, wenn der Vermieter zustimmt und der finanzielle Unterschied klein ist.
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Was passiert mit der Pensionskasse wenn ich kündige? ▾Das Kapital wird auf ein Freizügigkeitskonto übertragen (z.B. VIAC, finpension, oder klassische Kantonalbank). Es liegt dort sicher, wächst weiter und wird bei Wiedereintritt in den Schweizer Arbeitsmarkt in die neue Pensionskasse eingebracht. Niemals bar auszahlen lassen – das ist steuerpflichtig und fehlt später bei der Rente.
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Muss ich mich in der Schweiz abmelden wenn ich auf Weltreise gehe? ▾Nein, du musst nicht – aber es hat Konsequenzen. Wer gemeldet bleibt (z.B. bei Eltern), bleibt steuerpflichtig und KVG-pflichtig in der Schweiz. Wer sich abmeldet, spart KVG und Steuern, hat aber bei Rückkehr keine bestehende Adresse. Viele Reisende entscheiden sich für «gemeldet bleiben bei Familie» – der bürokratische Weg des geringsten Widerstands.
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Soll ich das Auto vor der Weltreise verkaufen? ▾Bei Reisen über 6 Monate: ja, in den meisten Fällen. Versicherung, Steuer und allfälliger Parkplatz kosten 2'000–4'000 CHF pro Jahr für ein ungenutztes Auto. Der Erlös fliesst ins Reisebudget. Alternative: abmelden beim Strassenverkehrsamt – spart Kasko und Steuer, aber Haftpflicht und Lagerkosten fallen weiter an.