Wer länger als ein paar Wochen unterwegs ist, denkt irgendwann darüber nach: Was passiert, wenn ich ernsthaft krank werde? Was wenn ich einen Unfall habe und ins Spital muss? Was wenn ich aus Asien oder Südamerika in die Schweiz ausgeflogen werden muss?
Für Schweizer gibt es dabei eine Besonderheit: die obligatorische Krankenkasse (KVG) kann während des Auslandsaufenthalts pausiert werden – und muss durch eine Auslandskrankenversicherung (AKV) ersetzt werden. Wie das alles zusammenhängt, erklären wir hier.
Die Schweizer KVG sistieren (pausieren)
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) gilt in der Schweiz für alle, die im Land gemeldet sind. Wer die Schweiz verlässt und sich abmeldet, kann die KVG sistieren – also vorübergehend pausieren. Das ist eine der grössten finanziellen Entlastungen für Weltreisende aus der Schweiz.
- Voraussetzung 1: Abmeldung beim Einwohneramt der Wohngemeinde
- Voraussetzung 2: Geplanter Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten am Stück
- Antrag stellen: Beim zuständigen Kantonalen Amt – nicht direkt bei der Krankenkasse
- Frist: Wer die KVG für das Folgejahr sistieren will, muss bis zum 30. November das Gesuch eingereicht haben
- Ersparnis: Durchschnittliche Prämie ø 450 CHF/Monat – über 12 Monate sind das 5'400 CHF die du sparst
Was braucht eine gute AKV?
Nicht jede Auslandskrankenversicherung ist für eine Weltreise geeignet. Viele Produkte sind auf kurze Ferienreisen von 4–8 Wochen ausgelegt. Für eine mehrmonatige Weltreise braucht ihr deutlich mehr.
- Weltweite Deckung – inkl. USA optional, aber die Kosten steigen stark
- Notfallmedizin unbegrenzt – keine Deckelungen bei schweren Unfällen
- Rücktransport in die Schweiz – auch im Koma und mit Begleitperson – das ist sehr wichtig
- Zahnarzt – mindestens Notfallbehandlungen
- Langzeitreise – keine 3-Monats-Grenze wie bei manchen Policen
- Vorerkrankungen – bei manchen Anbietern ausgeschlossen, genau prüfen
AKV Vergleich – unsere Top-5
Es gibt Dutzende Anbieter. Wir haben die relevantesten für Schweizer Langzeitreisende verglichen. Preise sind Richtwerte für eine Einzelperson, Mitte 20–40, ohne USA-Deckung, sofern nicht anders angegeben.
| Anbieter | Preis/Monat | Deckung max. | Rücktransport | Laufzeit | Unser Urteil |
|---|---|---|---|---|---|
| HANSE MERKUR Premium | ~80 CHF | Unbegrenzt | ✓ inkl. Koma | Bis 5 Jahre | Empfehlung Rucksackreise |
| ACS (TCS Partnerprodukt) | ~60 CHF | 5 Mio EUR | ✓ | Bis 12 Monate | Gut für CH-Versicherte |
| Allianz Care | ~95 CHF | Unbegrenzt | ✓ inkl. Koma | Bis 12 Monate | Gut für Expats |
| Generali Globality | ~70 CHF | 10 Mio EUR | ✓ | Bis 12 Monate | Solide Mittelklasse |
| Safetywing | ~45 CHF | 250'000 USD | Begrenzt | Monatlich kündbar | Budget-Option |
Safetywing vs. HANSE MERKUR – ein direkter Vergleich
- Günstigste Option (~45 CHF/Monat)
- Monatlich kündbar – maximale Flexibilität
- Einfacher Online-Abschluss, weltweit bekannt
- USA nur gegen Aufpreis, sehr teuer
- Rücktransport nur basic – kein Full-Paket
- Deckungslimit 250'000 USD – kann bei schwerem Unfall eng werden
- Für KVG-Sistierung in CH möglicherweise nicht anerkannt – vorher prüfen
- Unbegrenzte Deckung – kein Kostendeckel
- Rücktransport inkl. Koma und Begleitperson
- Laufzeit bis 5 Jahre – ideal für Open-End
- Zahnarzt-Notfall inklusive
- Weltweit inkl. USA möglich
- Höherer Preis (~80 CHF/Monat)
- Nicht ganz so flexibel bei kurzfristiger Kündigung
Unsere Wahl – und warum
Nach wochenlangem Vergleichen, Lesen von Policenbedingungen und Gesprächen mit anderen Weltreisenden haben wir uns entschieden.
Nach langem Vergleichen haben wir uns für HANSE MERKUR entschieden. Der Rücktransport-Schutz hat uns überzeugt — bei einem Unfall im Motorrad-Verkehr Asiens wollen wir wissen dass wir ins Unispital Bern geflogen werden.
— FabienneDer Preisunterschied zu günstigeren Anbietern beträgt rund 35–40 CHF pro Monat – das sind für zwei Personen über 14 Monate rund 1'000 CHF Mehrkosten. Das klingt viel, bis man sich vorstellt, was ein Helikopterflug aus einer abgelegenen Region Asiens oder eine Notoperation in den USA kostet. Da relativiert sich die Mehrinvestition schnell.
Reiserücktritts- vs. Auslandskrankenversicherung
Diese beiden Versicherungen werden oft verwechselt – sie decken aber grundlegend verschiedene Situationen.
Reiserücktrittsversicherung
Diese greift, wenn die Reise gar nicht erst angetreten werden kann: eigene Erkrankung kurz vor Abflug, Todesfall in der Familie, unvorhergesehene Ereignisse wie eine Naturkatastrophe am Zielort. Die Versicherung erstattet dann die bereits bezahlten Reisekosten – Flüge, Hotelbuchungen, Reisepakete.
Auslandskrankenversicherung (AKV)
Diese deckt medizinische Kosten während der Reise: Arztbesuche, Spitalaufenthalte, Operationen, Medikamente und den Rücktransport in die Schweiz. Sie greift, wenn man bereits unterwegs ist und krank wird oder einen Unfall hat.
Schweizer Spezialitäten
Wer aus der Schweiz aufbricht, hat ein paar administrative Besonderheiten zu beachten, die es so in anderen Ländern nicht gibt.
- Prämienverbilligung: Die kantonale Prämienverbilligung entfällt während der Sistierungsperiode – das ist normal und zu erwarten.
- Zahnarzt vor der Reise: In der Schweiz alle anstehenden Zahnbehandlungen erledigen. Zahnarztkosten werden von der AKV meist nur als Notfall gedeckt.
- Brillen und Kontaktlinsen: Ausreichend Vorrat mitnehmen, inklusive einer Ersatzbrille.
- Chronische Medikamente: Mehrmonatigen Vorrat organisieren und generische Namen kennen – im Ausland ist der Schweizer Markenname oft unbekannt.
Die grosse Checkliste
- KVG-Anbieter wegen Sistierung kontaktieren und Prozess klären
- Abmeldebestätigung beim Einwohneramt einholen
- AKV vergleichen und mindestens 3 Monate vor Abreise abschliessen
- AKV-Police ausdrucken und digital speichern (Cloud + Handy)
- Notfallnummer der AKV als Kontakt im Handy speichern
- Notfallnummer auf einem kleinen Zettel in der Brieftasche hinterlegen
- Zahnarzttermin vereinbaren – mindestens 6–12 Monate vor Abflug
- Brillen- und Kontaktlinsenvorrat für die gesamte Reisedauer einpacken
- Medikamentenliste mit generischem Namen (INN) erstellen
- Impfpass aktualisieren und AKV-relevante Dokumente zusammenstellen
- Nach Rückkehr: sofort beim Einwohneramt anmelden und neue KVG abschliessen
Häufige Fragen
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Kann ich die KVG sistieren ohne mich abzumelden? ▾Grundsätzlich nein. Die Sistierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) setzt eine Abmeldung beim Einwohneramt voraus, oder den Nachweis eines mindestens dreimonatigen ununterbrochenen Auslandsaufenthalts. Wer gemeldet bleibt, ist weiterhin KVG-pflichtig. Manche Kantone haben leicht abweichende Regelungen – beim zuständigen Kantonsamt nachfragen.
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Was ist wenn ich unterwegs krank werde und keinen Arzt finde? ▾Eine gute Auslandskrankenversicherung bietet rund um die Uhr eine Notfallhotline, die dir hilft, den nächsten geeigneten Arzt oder eine Klinik zu finden. Im Notfall organisiert die AKV auch den medizinischen Transport oder einen Rücktransport in die Schweiz. Die Hotline-Nummer sollte auf jedem Handy als Kontakt gespeichert sein – am besten auch auf Papier in der Brieftasche.
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Gilt die AKV auch in den USA? ▾Das hängt stark vom Anbieter ab. Viele Basisversicherungen schliessen die USA aus oder decken sie nur gegen Aufpreis – weil die Gesundheitskosten dort extrem hoch sind. Wer die USA bereist, muss darauf beim Abschluss explizit achten. HANSE MERKUR und Allianz Care bieten Weltdeckung inkl. USA, aber zu entsprechend höheren Prämien. Safetywing deckt USA gegen Aufpreis ab.
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Was passiert mit meiner KVG nach der Rückkehr? ▾Nach der Rückkehr in die Schweiz muss man sich innerhalb von drei Monaten beim Einwohneramt anmelden und eine neue KVG abschliessen. Die KVG-Pflicht gilt ab dem Tag der Wiederanmeldung. Wer die Dreimonatsfrist verpasst, riskiert Säumniszuschläge. Am besten die Rückkehr beim Krankenversicherer voranmelden, damit die Police nahtlos beginnt.
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Brauche ich eine zusätzliche Zahnversicherung? ▾Zahnbehandlungen sind in den meisten AKV-Policen nur als Notfallleistung enthalten – also wenn ein Zahn plötzlich bricht oder starke Schmerzen entstehen. Planbare Behandlungen wie Füllungen, Kronen oder Kieferorthopädie sind fast nie gedeckt. Deshalb: alle anstehenden Zahnarzttermine vor der Abreise erledigen, mindestens 12 Monate vor Abflug einen umfassenden Check einplanen.
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Was deckt die AKV NICHT? ▾Typische Ausschlüsse: Vorerkrankungen (je nach Police), geplante Schwangerschaft und Geburt, Schönheitsoperationen, chronische Behandlungen die nicht akut sind, selbstverschuldete Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Extremsport (Fallschirm, Motorradrennen) ohne Zusatzdeckung. Die genauen Ausschlüsse immer im Kleingedruckten prüfen – vor Abschluss.